Strafrecht
Wenn Sie in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind, haben Sie ein ernst zu nehmendes Problem.
Als Strafverteidiger helfen wir Ihnen dabei diese Situation zu
meistern. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an bevor Sie sich in
irgendeiner Weise zu den Vorwürfen äußern.
Muss ich einen Anhörungsbogen der Polizei zurückschicken?
Nein. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie müssen weder als
Beschuldigter noch als Zeuge Angaben gegenüber der Polizei machen.
Sollte ich den Termin zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei wahrnehmen?
Nein. Die Polizei hat einen Tatverdacht gegen Sie, den Sie nicht so
einfach durch bestreitende Einlassungen widerlegen können. Sprechen Sie
uns als Anwälte für Strafrecht an. Wir beantragen Akteneinsicht und
beraten Sie sodann auf dieser Grundlage. Erst nachdem bekannt ist,
worauf der Verdacht gründet können wir gemeinsam entscheiden ob eine
Einlassung sinnvoll ist. In vielen Fällen ist Schweigen die beste
Verteidigungsstrategie. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen
Schlüsse gezogen werden.
Was passiert wenn ich die Frist der Polizei einfach verstreichen lasse?
Die Polizei wird nach Ablauf der Frist die Akte an die
Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung abgeben. Sie nicht
verpflichtet sich mündlich oder schriftlich gegenüber der Polizei zu den
Vorwürfen zu äußern.
Wann sollte ich einen Verteidiger kontaktieren?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie in jeder Phase
des Verfahrens das Recht auf Verteidigung. Den Verteidiger können Sie
frei wählen. Maximal sind 3 Verteidiger zulässig. Je früher Sie sich
fachkundig beraten lassen, desto besser. Wir verteidigen Sie bereits
engagiert im Ermittlungsverfahren, aber auch nach Anklageerhebung, in
der Berufung oder der Revision übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
In den Fällen notwendiger Verteidigung wird das Gericht Ihnen einen
Pflichtverteidiger bestellen. Dieser kann seine Gebühren dann gegenüber
der Staatskasse abrechnen. Das Gericht wird Ihnen vor der Bestellung
Gelegenheit geben, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Ein Fall
der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn Ihnen besonders schwere
Folgen drohen z.B.:
- - mehr sls einem Jahr Freiheitsstrafe,
- - ein Berufsverbot,
- - die Unterbringung in einer Psychiatrie.
Ist der Pflichtverteidiger umsonst?
Im Falle Ihrer Verurteilung werden Ihnen in der Regel auch die Kosten
des Verfahrens und die notwendigen Auslagen auferlegt. Die Staatskasse
wird nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens dann die verauslagten
Pflichtverteidigergebühren von Ihnen einfordern.
Übernehmen Sie Pflichtverteidigungen?
Wir sind grundsätzlich bereit Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Ihnen vom Gericht aufgegeben wurde
innerhalb Frist einen Pflichtverteidiger zu benennen.
Egal was man Ihnen vorwirft, wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nichts ist uns fremd. Wir sind alle auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig und verteidigen in allen Instanzen. Unser Kanzeisitz befindet sich in Berlin Moabit aber wir verteidigen Sie bundesweit vor allen Gerichten.
Entsprechend des Vorwurfs ergeben sich für das jeweilige Verfahren besondere Anforderungen, insbesondere bei:
- Betäubungsmittelverfahren
- Kapitalstrafverfahren
- Wirtschaftsstrafverfahren
- Sexualstrafverfahren
- Jugendstrafrecht
