Opfervertretung
Was ist Nebenklage?
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich unter
bestimmten Voraussetzungen dem Verfahren als Nebenklageberechtigte/r
anschließen und sich durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten
lassen.
Wer ist zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt?
Opfer von Straftaten
- - gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- - die Ehre
- - die körperliche Integrität
- - die Freiheit
und
Hinterbliebene der Opfer von Tötungsdelikten.
Welche Vorteile und Rechte hat die Nebenklage?
Während Sie als Opfer normalerweise nur Objekt des Strafprozesses
sind und bei Ihrer Zeugenvernehmung die Fragen der übrigen
Prozessbeteiligten beantworten müssen, können Sie als Nebenkläger selbst
aktiv Einfluss auf das Strafverfahren gegen den Angeklagten nehmen.
Sie haben das Recht auf
- ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- den Angeklagten und andere Zeugen zu befragen
- Beweisantäge zu stellen
- das Gericht oder Sachverständige abzulehnen
- Adhäsionsanträge zu stellen um so Schmerzensgeldansprüche im Strafprozess zu verfolgen
Wer übernimmt die Kosten für die Nebenklage?
Im Falle der Verurteilung des Angeklagten hat dieser in aller Regel
auch die Kosten der Nebenklage zu tragen. Der Angeklagte muss Ihnen dann
auch die entstandenen Anwaltskosten erstatten.
Bei schwieriger Sach- oder Rechtslage oder bei schweren Straftaten wird das Gericht Ihnen auf Antrag einen Rechtsanwalt beiordnen, so dass auch für den Fall dass der Angeklagte nicht verurteilt wird oder insolvent ist, Ihnen keine Kosten für die anwaltliche Vertretung entstehen. In Fällen in denen Ihnen kein Rechtsanwalt beigeordnet wird und Sie die Kosten für eine anwaltliche Vertretung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Wir informieren Sie im Erstgespräch über Ihre konkreten Möglichkeiten und das verbleibende Kostenrisiko
