Rechtsanwälte Bédé, Schoenrock, Wendorff     |     Bartningallee 27     |      10557 Berlin

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Bédé, Schoenrock, Wendorff
Strafverteidiger Berlin Moabit

Als Anwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen engagierte Beratung in allen Bereichen des Strafrechts, sowie seiner Nebengebiete. Hierzu zählt das Ordnungswidrigkeitenrecht ebenso wie das Verkehrsrecht. Sollten Sie eine Anklage, eine Vorladung zur Vernehmung von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei oder einen Strafbefehl erhalten haben, so bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung.

Nicole Bédé - Rechtsanwältin Berlin

Nicole Bédé

Rechtsanwältin
Fremdsprachen:  Englisch, Französisch
Studium in Berlin

Rechtsgebiete
Strafverteidigung, BtMG, Kapitaldelikte, Jugendstrafrecht, Opfervertretung, Strafvollstreckung

Mitgliedschaften:
Mitglied im Vorstand des Berliner Anwaltsverein, Arbeitskreis Strafrecht (Gründungssprecherin), Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., Deutscher Anwaltsverein

Veröffentlichungen

StRR Mai 2008

Rechtsanwalt Schoenrock

Florian Schoenrock

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht  

Fremdsprache: Englisch

Studium in Berlin 

Rechtsgebiete
Strafverteidigung,  Sachbeschädigung durch Graffiti, Computer- und Internetstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, OWiG

Mitgliedschaften:

Rechtsanwaltskammer Berlin, Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., Arbeitskreis Strafrecht, Deutscher Anwaltsverein

Qualifikationen

Fachanwalt für Strafrecht

Arnold Wendorff Anwalt Berlin

Arnold Wendorff

Rechtsanwalt

Fremdsprache: Englisch

Studium in Berlin und Passau

Rechtsgebiete

Strafverteidigung, BtMG, Strafvollstreckung, Opfervertretung, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Mitgliedschaften:

Rechtsanwaltskammer Berlin, Deutscher Anwaltsverein, Strafverteidigervereinigung Berlin, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

Nachfolgend haben wie einige Informationen zum Strafrecht, zum Verkehrsrecht und zur Opfervertretung zusammengestellt.

Wenn Sie in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind, haben Sie ein ernst zu nehmendes Problem.
Als Strafverteidiger helfen wir Ihnen dabei diese Situation zu meistern. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an bevor Sie sich in irgendeiner Weise zu den Vorwürfen äußern.

Muss ich einen Anhörungsbogen der Polizei zurückschicken?
Nein. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie müssen weder als Beschuldigter noch als Zeuge Angaben gegenüber der Polizei machen.

Sollte ich den Termin zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei wahrnehmen?
Nein. Die Polizei hat einen Tatverdacht gegen Sie, den Sie nicht so einfach durch bestreitende Einlassungen widerlegen können. Sprechen Sie uns als Anwälte für Strafrecht an. Wir beantragen Akteneinsicht und beraten Sie sodann auf dieser Grundlage. Erst nachdem bekannt ist, worauf der Verdacht gründet können wir gemeinsam entscheiden ob eine Einlassung sinnvoll ist. In vielen Fällen ist Schweigen die beste Verteidigungsstrategie. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Was passiert wenn ich die Frist der Polizei einfach verstreichen lasse?
Die Polizei wird nach Ablauf der Frist die Akte an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung abgeben. Sie nicht verpflichtet sich mündlich oder schriftlich gegenüber der Polizei zu den Vorwürfen zu äußern.

Wann sollte ich einen Verteidiger kontaktieren?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie in jeder Phase des Verfahrens das Recht auf Verteidigung. Den Verteidiger können Sie frei wählen. Maximal sind 3 Verteidiger zulässig. Je früher Sie sich fachkundig beraten lassen, desto besser. Wir verteidigen Sie bereits engagiert im Ermittlungsverfahren, aber auch nach Anklageerhebung, in der Berufung oder der Revision übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.

Was ist ein Pflichtverteidiger?
In den Fällen notwendiger Verteidigung wird das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellen. Dieser kann seine Gebühren dann gegenüber der Staatskasse abrechnen. Das Gericht wird Ihnen vor der Bestellung Gelegenheit geben, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn Ihnen besonders schwere Folgen drohen z.B.:

  • mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe,
  • ein Berufsverbot,
  • die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Ist der Pflichtverteidiger umsonst?

Im Falle Ihrer Verurteilung werden Ihnen in der Regel auch die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen auferlegt. Die Staatskasse wird nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens dann die verauslagten Pflichtverteidigergebühren von Ihnen einfordern.

Übernehmen Sie Pflichtverteidigungen?
Wir sind grundsätzlich bereit Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Ihnen vom Gericht aufgegeben wurde innerhalb Frist einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Egal was man Ihnen vorwirft, wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nichts ist uns fremd. Wir sind alle auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig und verteidigen in allen Instanzen. Unser Kanzeisitz befindet sich in Berlin Moabit aber wir verteidigen Sie bundesweit vor allen Gerichten.

Entsprechend des Vorwurfs ergeben sich für das jeweilige Verfahren besondere Anforderungen, insbesondere bei:

  • Betäubungsmittelverfahren
  • Kapitalstrafverfahren
  • Wirtschaftsstrafverfahren
  • Sexualstrafverfahren
  • Jugendstrafrecht

Wir vertreten Sie sowohl in

  • Bußgeldverfahren als auch im
  • Verkehrsstrafrecht

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren

Sie wurden geblitzt?
Unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt?
Sie hatten etwas Besseres vor als am Unfallort zu warten?

Im Verkehrsstrafverfahren drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis. Lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten.


Was ist Nebenklage?
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Verfahren als Nebenklageberechtigte/r anschließen und sich durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten lassen.

Wer ist zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt?

Opfer von Straftaten

  • gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • die Ehre
  • die körperliche Integrität
  • die Freiheit

und Hinterbliebene der Opfer von Tötungsdelikten.

Welche Vorteile und Rechte hat die Nebenklage?

Während Sie als Opfer normalerweise nur Objekt des Strafprozesses sind und bei Ihrer Zeugenvernehmung die Fragen der übrigen Prozessbeteiligten beantworten müssen, können Sie als Nebenkläger selbst aktiv Einfluss auf das Strafverfahren gegen den Angeklagten nehmen.

Sie haben das Recht auf

  • ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung
  • den Angeklagten und andere Zeugen zu befragen
  • Beweisantäge zu stellen
  • das Gericht oder Sachverständige abzulehnen
  • Adhäsionsanträge zu stellen um so Schmerzensgeldansprüche im Strafprozess zu verfolgen

Wer übernimmt die Kosten für die Nebenklage?
Im Falle der Verurteilung des Angeklagten hat dieser in aller Regel auch die Kosten der Nebenklage zu tragen. Der Angeklagte muss Ihnen dann auch die entstandenen Anwaltskosten erstatten.

Bei schwieriger Sach- oder Rechtslage oder bei schweren Straftaten wird das Gericht Ihnen auf Antrag einen Rechtsanwalt beiordnen, so dass auch für den Fall dass der Angeklagte nicht verurteilt wird oder insolvent ist, Ihnen keine Kosten für die anwaltliche Vertretung entstehen. In Fällen in denen Ihnen kein Rechtsanwalt beigeordnet wird und Sie die Kosten für eine anwaltliche Vertretung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Wir informieren Sie im Erstgespräch über Ihre konkreten Möglichkeiten und das verbleibende Kostenrisiko

Allgemeiner Kontakt

Unsere Bürogemeinschaft besteht aus drei qualifizierten Rechtsanwälten die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Für telefonische Terminvereinbarungen steht Ihnen unsere Bürovorsteherin Frau Giera zur Verfügung.

Bartningallee 27
10557 Berlin

Tel: 030/ 39889588
Fax: 030/ 39889589

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